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Unsere AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Leasingrückgabe Nord

Alle zwischen „Leasingrückgabe Nord“, vertreten durch den Geschäftsführer Ergun Kirbiyikoglu (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossene Verträge liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:

 

1 GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1.1. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Autowäsche, Felgenreparaturen, Smart Repair , Dellenentfernung, Unfall Instandsetzungen, Lackierungen, Austausch von Teilen, usw.

 

1.2. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

 

1.3. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.

 

1.4. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.

 

2 ABNAHMEGARANTIE

 

2.1. Diese gilt ausschließlich für die Auftragspositionen in unserem Kostenvoranschlag/ Zustandsbericht bei Leasingfahrzeugen. Sofern durch uns im Kostenvoranschlag keine Einschränkung bei den jeweiligen Positionen aufgeführt ist, garantieren wir ihnen die Rückerstattung des jeweiligen Zahlbetrages unserer Rechnung, wenn die Leasinggesellschaft/ Autohaus die durchgeführte Arbeit bemängelt und von ihnen einen Betrag fordert, der über unseren Rechnungsbetrag ist.

 

2.2 Voraussetzung dafür ist, dass wir die Möglichkeit erhalten, einen Einspruch einzulegen bzw. unsere Arbeit nachzubessern.

 

2.3 Dies gilt unter Berücksichtigung der üblichen Schadenskataloge der Leasinggesellschaften und Fahrzeugprüfungs-Gesellschaften (bspw. TÜV oder DEKRA) mit aufgeführten Ausführungen, welche Schäden und Gebrauchsspuren bei der Leasingrückgabe keine Nachforderung/Zahlungspflicht ergeben. Diese sind die Grundlage für unsere Abnahmegarantie

 

2.4 Schäden und Gebrauchsspuren, welche nicht von uns aufgenommen wurden und zu einer Zahlung bei der Leasingrückgabe führen, fallen nicht unter unsere Abnahmegarantie

 

3 REKLAMATIONEN

 

3.1. Das Fahrzeug darf bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter, bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen oder Wertsachen geltend gemacht werden.

 

3.2. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich unmittelbar bei der Fahrzeugübergabe geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

 

3.3. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich und/oder bildlich festzuhalten.

 

3.4. Der Anbieter behält sich vor, bei Fahrzeugübernahme den Zustand des Fahrzeuges zum Übernahmezeitpunkt fotografisch zu dokumentieren. Der Auftraggeber hat bekannte vorhandene Schäden anzuzeigen und im Vertrag zu bestätigen.

 

3.5. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.

 

4 Reparaturen

 

4.1 Ausgetauschte Ersatzteile werden von uns auf unsere Kosten entsorgt. Ist eine Übernahme nach der Reparatur erwünscht, muss dies bei Übernahme des Fahrzeugs angezeigt werden.

 

5 HAFTUNG

 

5.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

 

5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

 

5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können Rückstände bleiben.

 

5.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden wird nicht übernommen.

 

5.5. Motor-und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motor-und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs.

 

5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

 

5.7 Für den gesamten Zeitraum, in dem das Fahrzeug uns anvertraut wurde, kommen wir nur für Schäden auf, die eindeutig durch uns verursacht worden sind. Das gleiche gilt für Verlust und Diebstahl des Fahrzeugs, hier haftet der Kunde.

 

5.8 Uns anvertraute Fahrzeuge stehen grundsätzlich während der gesamten Zeit nicht in abgeschlossenen Räumlichkeiten, auch nicht über Nacht.

 

6 FORMALITÄTEN UND SCHRIFTLICHE ABSICHERUNG

 

6.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, muss das Auftragsformularvom Kunden unterzeichnet werden, oder dieses schriftlich per Mail bestätigt werden. Hierzu gehören neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.

 

6.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.

 

6.3. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

 

6.4. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Kunde nach Schlüsselübergabe auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / ZAHLUNGSVEREINBARUNGEN

 

7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung, EC-Cash, Kreditkartenzahlung, Sofort-Überweisung. oder nach Vereinbarung auf Rechnung.

 

7.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.

 

7.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.

 

9 SONSTIGES

9.1. Erfüllungsort ist Hamburg

 

9.2. Gerichtsstand ist Hamburg

 

9.3. Salvatorische Klausel – Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Bedingung durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.

 

 

Hamburg, 01. Mai 2022