image

Fragen / Anregungen / Terminwunsch?

    image

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Generell gilt:
    Ein Leasingfahrzeug ist fremdes Eigentum und daher mit Sorgfalt zu benutzen. Beschädigungen, Verunreinigungen und Umbauten jeder Art führen zu einer Wertminderung.

    Deshalb:
    – Gehen Sie pfleglich mit dem Leasingfahrzeug um.
    – Lassen Sie Schäden zeitnah instand setzen
    – Halten Sie die Inspektions- und Wartungsintervalle ein.
    – Verschaffen Sie sich vor der Abgabe einen professionellen Überblick über die Schäden: Nutzen Sie den kostenlosen und unverbindlichen Leasingrückgabe Check von Leasingrückgabe Nord!

    1.) Welchen Vorteil hat Leasingrückgabe Nord für mich?

    Die Experten von Leasingrückgabe Nord haben sich auf die Rückgabe und Optimierung von Leasing Fahrzeugen spezialisiert.

    Unser Ziel ist es unsere Kunden vor hohen Kosten bei der Leasingrückgabe zu schützen und eine reibungslose Rückgabe zu gewährleisten.

    Sollte es dennoch Probleme geben, unterstützen wir Sie bei der Kommunikation mit Ihrem Leasinggeber und Fahrzeug-Händler.

    Im Vorfeld erstellen wir ein kostenloses Zustandsprotokoll für ihren Leasingrückläufer, welches auf den Schadensrichtlinien der jeweiligen Hersteller basiert.

    Sie haben wenig Aufwand, bekommen alles aus einer Hand und das Beste: Der Gutachten Service ist für Sie komplett kostenlos – und wenn die Arbeiten über uns erledigt werden bekommen sie eine Abnahmegarantie!

    2.) Was kostet mich eine Leasing Aufbereitung?

    Diese Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Die Kosten variieren je nach Zustand des Fahrzeugs, der Marke und dem Modell (jeder Hersteller hat einen anderen Schadenskatalog in dem geregelt ist, was als Gebrauchsspur und was als Schaden definiert wird).

    Leasingrückgabe Nord erstellt für Kunden ein KOSTENLOSES und UNVERBINDLICHES Zustandsprotokoll auf Basis dieser Richtlinien, welches ihnen genau aufzeigt, was im Vorfeld optimiert werden sollte. Gemeinsam mit dem Schadensprotokoll bekommen Sie einen Kostenvoranschlag für die Instandsetzung der Schäden.

    3.) Was passiert wenn es dennoch Probleme bei der Leasingrückgabe geben sollte?

    Bei einer Rückgabe beim Händler/Leasinggeber wird das Fahrzeug durch einen Gutachter detailliert überprüft. Sollte es wider Erwarten hier Probleme mit unseren Arbeiten geben, schalten wir uns als Experten dazwischen und übernehmen.

    Die Beauftragten Gutachter der Leasinggeber versuchen fast immer, die Unwissenheit von Kunden zu deren Nachteil zu nutzen. Das fängt bereits bei den Punkten an, was Gebrauchsspuren sind und was als Schaden definiert wird. Diese Punkte sind jedoch ganz klar in den Schadenkatalogen der großen Leasinggesellschaften geregelt. Sie listen auf, was bei einer normalen Nutzung alles passieren kann und darf. Diese werden jedoch nur auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

    Die Experten von Leasingrückgabe Nord sind mit den Richtlinien aller großen Hersteller vertraut und wissen genau, was im Vorfeld optimiert werden muss und was nicht. Sollte es trotzdem zu Problemen kommen, haben sie unser GARANTIEVERSPRECHEN: Wenn ein von uns instandgesetzter Schaden nicht abgenommen werden sollte, müssen Sie diesen bei uns auch nicht zahlen!

    4.) Wer zahlt die Reparaturen bei einer Leasingrückgabe?

    Für Schäden außerhalb der „normalen Abnutzung“ sind Sie als Leasingnehmer bzw. Ihre Versicherung in der Haftung. Die meisten Leasinggeber und Fahrzeug-Händler berechnen hier für Leistungen „saftige“ Preise. Es lohnt sich definitiv die Arbeiten im Vorfeld durchführen zu lassen. Nutzen Sie unseren KOSTENLOSEN und UNVERBINDLICHEN Leasingrückgabe Check.

    Damit wissen Sie exakt, was im Vorfeld gemacht werden muss und Sie viel Geld sparen.

    5.) Ich bekomme ein neues Leasingfahrzeug von dem selben Autohaus. Muss ich die Schäden trotzdem instand setzen lassen, oder geht das dann „so“ durch?

    Unsere Erfahrung zeigt ganz eindeutig: Die Kulanz hat in den letzten Jahren erheblich nachgelassen!

    In der Vergangenheit haben die Mitarbeiter kleine Schäden oft „so“ durchgehen lassen. Das ist heutzutage eher die Seltenheit, da die Leasingrückgabe zu einem lukrativen Geschäft geworden ist. Die Leasing Raten werden immer attraktiver, damit die Hersteller die Fahrzeuge auf die Straße bringen. Im Gegenzug werden bei der Rückgabe penibel alle Schäden exakt erfasst und mit „saftigen“ Kosten für die Instandsetzung versehen.

    6.) Mein Leasingfahrzeug meldet eine Inspektion in naher Zukunft an. Sollte ich diese vor der Leasingrückgabe durchführen lassen?

    Dazu kann keine Pauschale Aussage gemacht werden, da jeder Leasingvertrag unterschiedlich geregelt ist. Die AGBs der meisten Leasinggeber sehen jedoch vor, dass fällige Wartungen noch vor der Leasing Rückgabe vom Leasingnehmer zu übernehmen sind. Ist die Wartung im Rückgabemonat fällig, so ist die Wartung durchzuführen und die Kosten vom Leasingnehmer zu tragen. Da allerdings eine Inspektion auch kilometergebunden ist, gilt in der Regel: Wird das Leasing Fahrzeug mit weniger als 1.000 Kilometern bis zur Inspektion zurück gegeben, müssen Sie für die Kosten der Wartung / Service aufkommen.

    7.) Ist es möglich, vor der Leasingrückgabe einen Zustandsbericht durchführen zu lassen?

    Das ist nicht nur möglich, sondern sogar sehr empfehlenswert!

    Kontaktieren Sie uns im Vorfeld und nutzen Sie unser kostenloses und unverbindliches Angebot für ein Leasingrückgabe Gutachten.

    So erfahren Sie bereits im Vorfeld, ob und welche Mängel der Händler Ihnen berechnen würde.

    Kleine Anmerkung: Nutzen Sie diese Möglichkeit VOR einem Gutachten bei der Leasinggesellschaft/Autohaus, denn: Ist das Auto erst einmal bei dem Händler erfasst, wird die Optimierung im Vorfeld erschwert.

    8.) Ich habe mein Leasing Fahrzeug abgegeben. Muss ich das Protokoll sofort unterschreiben?

    Beim Rückgabetermin oder nach der Begutachtung des Fahrzeugs kann es sein, dass der Händler Sie auffordert, an Ort und Stelle ein Mängelprotokoll oder ähnliche Formulare zu unterschreiben.

    Solche Protokolle enthalten oft Klauseln, mit denen Sie Schuldanerkenntnisse abgeben oder sonstige Verpflichtungen eingehen.
    Daher sollten Sie den Händler immer bitten, Ihnen das Schriftstück mitzugeben, damit Sie es zu Hause in Ruhe durchlesen können. Ein seriöser Händler wird dies nicht verweigern.

    Wenn der Händler aber versucht, Sie unter Zeitdruck zu setzen, ist das ein Alarmsignal. Lassen Sie sich davon nicht beeinflussen! Es ist Ihr gutes Recht, durchzulesen und dieses zu prüfen bzw. prüfen zu lassen!

    Lassen Sie sich nicht auf voreilige Vereinbarungen ein, auch nicht, wenn der Händler behauptet, aus Kulanz zu handeln. Händler und Leasingbanken haben große Erfahrung. Solche Vereinbarungen sind oft zu Ihrem Nachteil.

    Wir von Leasingrückgabe Nord unterstützen Sie hier gerne mit unserer langjährigen Erfahrung. Wir prüfen die Protokolle, übernehmen die Kommunikation und auf Wunsch übernehmen wir auch die komplette Abwicklung der Rückgabe